2. Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Liefertermine
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei. Änderungen bedürfen der Schriftform. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten,
muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß $326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen / Leistungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des aktuellen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prozentsatzes, in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Schecks und EC-Zahlungen gelten erst nach Ihrer Einlösung und Gutschrift als Zahlung.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Im Gewährleistungsfall
können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder Teile
desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das
schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten,
Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens
des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
7. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen eines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise an Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen
haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch
auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er
Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch
eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines Programmfehlers als
ausreichende Nachbesserung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die
Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern,
zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form
zu manipulieren.
8. Datensicherung
Die Sicherung der beim Gebrauch, von uns gelieferten Produkte, entstehenden
Daten, unterliegt vollständig dem Vertragspartner. Die Daten müssen auf externen
Datensicherungsmedien gesichert werden. Die Wiederherstellung der Daten erfolgt
nur im Rahmen der vom Vertragspartner bereitgestellten Sicherungen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
10. Schlussbestimmung
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren verbleibenden Teilen verbindlich.